Fall Luca:Keine Wiederaufnahme von Verfahren gegen Ärzte Staatsanwaltschaft Innsbruck:
"Keine Gründe gefunden, Verfahren fortzusetzen".
Innsbruck - Im Fall des kleinen Luca, der im November 2007 nach schweren sexuellen Misshandlungen im Alter von 17 Monaten starb, wird es gegen Ärzte und weitere Mitarbeiter der Jugendwohlfahrt kein Verfahren geben.
"Wir haben keine Gründe gefunden, das Verfahren fortzusetzen. Der Fortführungsantrag wurde abgelehnt", erklärte Wilfried Siegele von der Staatsanwaltschaft Innsbruck am Donnerstag der APA.
Im Fall Luca wird es gegen die Ärzte keinVerfahren geben.
Auch die Jugendwohlfahrt steht nicht mehr im Visir der Anklage.
Insgesamt seien sieben Ärzte und Mitarbeiter der Jugendwohlfahrten Schwaz und Mödling im Visier der Staatsanwaltschaft gestanden. Es gebe keine neuen Tatsachen und Beweismittel, die eine andere Beurteilung zulassen, bekräftigte Siegele die Entscheidung.
Lucas leiblicher Vater und dessen Rechtsanwalt hatten nach dem Urteil (nicht rechtskräftig) gegen die Kindesmutter und eine ehemalige Tiroler Sozialarbeiterin Ende Mai einen Fortführungsantrag eingebracht. Ihren Zweifel an der Unschuld der Ärzte hatte Anfang Juni ein Jurist vom Gesundheitsministerium bestätigt.
Laut diesem hätten die Mediziner Anzeige erstatten müssen, da "gemäß §54 des Ärztegesetzes die Anzeigepflicht gelte". "Die Meldung an die Jugendwohlfahrt (dass es sich bei Lucas Verletzungen um den Verdacht der Kindesmisshandlung handelte, Anm.) ersetzt die Anzeige nicht", gab Jurist Gerhard Aigner an. Das ergebe sich "ganz klar aus dem Ärztegesetz und müsste allen Medizinern bekannt sein".
Eine Wiederaufnahme der Ermittlungsverfahren gegen die im Fall Luca involvierten Ärzte sei laut Aigner juristisch gerechtfertigt. Das Gesetz sehe eine zeitliche Aufschiebung nur im Ausnahmefall vor. "Während der Arzt mit der Anzeige abwartet, muss er sicherstellen, dass dem Kind nichts mehr passieren kann - etwa durch stationäre Aufnahme", erläuterte er.
Am 25. Mai war Lucas Mutter, eine 24-jährige Tirolerin, zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Sie habe die Verpflichtung zur Fürsorge des kleinen Buben gröblich vernachlässigt und damit seine Gesundheit gefährdet.
Eine angeklagte Sozialarbeiterin der Jugendwohlfahrt Schwaz wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Im September 2008 war der frühere Lebensgefährte der Kindesmutter, ein Niederösterreicher, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, unklar war vorerst die Höhe der Strafe. (APA)
Nun wissen auch Sie liebe Leser wie geschützt Mitwisser in Fällen von sadistischen Quälereien – sexuellen Vergewaltigungen an Kindern bei deren Aufdeckung von allen Seiten sind. Es kann niemanden etwas passieren der die Hilfe für betroffene Kinder als nicht für relevant empfindet, egal wie alt sie sind.
Und so musste Luca, der Tod vom großen schmerzlichen Leidensweg erlösen!
Da 7 Ärzte und Mitarbeiter vom Kinderschutzverein in Mödling –„Die Möve,“ (?) sowie die Fürsorgeämter Mitarbeiter SCHWAZ und MÖDLING NICHT’s bemerkt haben wollen!
Und daher nicht zur Rechenschaft gezogen werden können!
Trauriges Endresultat für Deinen Tod LUCA denn genau diese Menschen herbeigeführt haben, indem sie nicht gehandelt haben!
Wie nun der leibliche Vater damit umgehen wird fragt sich höchstwahrscheinlich niemand von den Richtern, der Justiz! Denn die Hinterbliebenen müssen selbst mit ihrem Schmerz zu Recht kommen!
Die Fürsorgeämter werden wieder so weiter machen wie bisher und hoffen, dass es nicht gleich wieder einen Fall von sexuellen Misshandlungs- Vergewaltigungsopfer - tote Kinder geben wird!
Verantwortlich sind wir nicht, wenn es so sein sollte!
Aber Sie als Mutter, Eltern, Kinder u. Jugendliche sollen diesen Behörden auch noch vertrauen, ist das nicht sehr arrogant und zynisch?
Es tut mir immer so leid, dass sich meine Thesen immer wieder voll erfüllen, da ich die Gesetze, die Prozesse schon 16 Jahre lang verfolge und die Richter und deren Urteile schon im Vorhinein beurteilen kann, so auch im Falle Luca! Leider!
Ich wünsche der Fam. Haaser, dass sie doch eines Tages darüber hinweg kommt, dass es in Österreich keinen Rechtsstaat gibt, sondern der, der Geld hat und in der Hierarchie oben tanzt, bekommt RECHT egal, auch wenn es einem Kind das Leben gekostet hat!
Zeigt der Fall LUCA, ganz deutlich auf!
Welch grausamer Spiegel unserer Gesellschaft in der wir leben! ---------------------------------------------------
01.06.2009 | 17:31 | Von Steffen Arora (Die Presse)
Juristischer Eklat. Laut Gesundheitsministerium hätten die Mediziner anzeigen müssen. Weitere Verfahren könnten folgen. Der 17 Monate alte Luca verstarb im Herbst 2007 an den Folgen sexuellen Missbrauchs.
Innsbruck. Nun gehen die Wogen im Streit um die Verantwortung im Fall Luca hoch: Der oberste Jurist im Gesundheitsministerium, Gerhard Aigner, sagt im Gespräch mit der „Presse“, dass für Mediziner bei Verdacht auf Kindesmisshandlung oder -missbrauch, gemäß § 54 des Ärztegesetzes, die Anzeigepflicht gilt. Auch wenn sich dieser Verdacht gegen nahe Angehörige richtet. Eine Wiederaufnahme der Ermittlungsverfahren gegen die in den Fall Luca involvierten Ärzte sei daher, so Aigner, juristisch gerechtfertigt. Diese sind eingestellt worden. Auf Antrag von Lucas Vaters, der den Ärzten genau dieses Versäumnis vorwirft, prüft die Staatsanwaltschaft Innsbruck derzeit die Wiederaufnahme.
Der 17 Monate alte Luca verstarb im Herbst 2007 an den Folgen sexuellen Missbrauchs. Der Täter, der damalige Freund der Mutter, wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. In einem zweiten Prozess wurden die Mutter und eine Sozialarbeiterin der JUWO (Jugendwohlfahrt) am Montag vergangener Woche ebenfalls, noch nicht rechtskräftig, schuldig gesprochen. Nun könnten weitere Verfahren gegen Mediziner, wie den Leiter der Kinderschutzgruppe an der Klinik Innsbruck, folgen. Denn keiner der in den Fall involvierten Ärzte hat Anzeige erstattet. Der Misshandlungsverdacht wurde „nur“ an die JUWO gemeldet.
„Diese Interpretation ist uns neu“
„Dieses Vorgehen ist gängige Praxis“, bestätigt jedoch Hans Salzer, Primar am LK Tulln, Leiter der dortigen Kinderschutzgruppe und Experte auf diesem Gebiet. Aigners Vorstoß komme einer juristischen Kehrtwende mit weitreichenden Konsequenzen gleich: „Diese Gesetzesinterpretation ist uns neu. Es geht völlig an der Realität vorbei, jeden Verdachtsfall anzuzeigen.“ Die Arbeitsgruppe Kinderschutz, in der die Kinderschutzgruppen der heimischen Spitäler vertreten sind, plant eine Anfrage ans Ministerium zur Erläuterung dieser Gesetzesinterpretation.
Jurist Aigner versteht die Aufregung nicht: „Die Meldung an die JUWO ersetzt die Anzeige nicht. Das ergibt sich ganz klar aus dem Ärztegesetz und müsste allen Medizinern bekannt sein.“ Für die Ärzte ein Affront. Wurde doch genau dieser Gesetzestext bei Inkrafttreten 2001 noch als Ende der absoluten Anzeigepflicht gefeiert oder, je nach Ansicht, verteufelt. Sie befürchten eine Rückkehr zur Anzeigepflicht. „Das ist nicht im Sinne des Opferschutzes“, sagt Salzer. Zwar verlangen die Mediziner seit Langem eine klare Definition der Dauer des Aufschubs, den ein Arzt bis zur Anzeige hat. Doch über den Vorteil der Meldung an die JUWO gegenüber einer Anzeige herrschte bisher Konsens unter Medizinern, der JUWO sowie Kinderschutzeinrichtungen. Bedeutet doch ein falscher oder nicht beweisbarer Verdacht, wenn er sofort polizeiliche Ermittlungen nach sich zieht, für die Betroffenen eine zusätzliche Traumatisierung. Noch im Vorjahr wurde die Wiedereinführung der absoluten Anzeigepflicht im Zuge des Gewaltschutzpaketes durch den massiven öffentlichen Widerstand sämtlicher mit dem Gebiet befassten Experten verhindert.
„Anzeigepflicht nie abgeschafft“
Doch Jurist Aigner bleibt dabei: „Die Anzeigepflicht ist nie abgeschafft worden. Im Gesetz ist nur von einer zeitlichen Aufschiebung im Ausnahmefall die Rede. Wer etwas anderes behauptet, liegt definitiv falsch.“ Und legt nach: „Während der Arzt mit der Anzeige abwartet, muss er sicherstellen, dass dem Kind nichts mehr passieren kann. Etwa durch stationäre Aufnahme.“ Entlässt der Arzt das Kind in Obhut der Eltern, sei diese Sicherheit nicht garantiert, so Aigner – selbst wenn die JUWO den Fall übernimmt und die Familie betreut: „In dubio für die Anzeige.“
Für die Ärzte ist die praxisferne Gesetzesauslegung eine weitere falsch verstandene Lehre aus dem Tod des kleinen Luca. Statt im Sinne des Kindeswohles die Systemfehler zu beheben, werde weiter Verantwortung abgewälzt.
Die Jugendwohlfahrt verteidigt ihr NICHT handeln so…
Laut ORF - Tirol-heute 25.05.2009 19h
Die Jugendwohlfahrt arbeitet ja nach den gesetzlichen Grundlagen,
Familien bei Problemlagen zu unterstützen. Und anderer Seits aber auch Kinder aus Gefahrensituationen herauszunehmen.
Und dieses Spannungsfeld, das da besteht ist für die Kollegen oder Kolleginnen nicht immer einfach einzuschätzen weil ja die Verdachtslage einerseits eine Verdachtslage ist und andererseits die Situation sehr unklar sein kann.
Und deshalb haben wir auch seit 2002, ein sogenanntes 4 Augenprinzip installiert in der Jugendwohlfahrt d.h. dass eine Kollegin allein, diese Gefährdungssituation nicht beurteilen darf und auch die daraus folgenden Maßnahmen sondern das immer eine 2. Fachperson dabei ist.
Moderator:
Täuscht jetzt ein wenig der Eindruck, dass wenn ein solcher Verdacht besteht, dass sich dann letzter Konsequenz, doch niemand traut eine Maßnahme zu setzen.
Sie sagen: • Man braucht da ein Gutachten, • Man braucht eine schriftliche Äußerung von einem Arzt,
Und in diesem Fall ist zu spät etwas passiert, nichts passiert, zu wenig passiert.
Täuscht der Eindruck dass die Hemmschwelle zu groß ist, eine Maßnahme zu setzen.
Chefin der Jugendwohlfahrtsbehörde Silvia Rass-Schell:
Nein.
Die Hemmschwelle ist überhaupt nicht zu groß, eine Maßnahme zu setzen wenn sie angezeigt ist.
Man muss sagen dass wir in 1. Linie:
• Einmal schauen müssen, dass wir die Situation analysieren und prüfen, ob hier wirklich eine Gefährdung des Kindes vorliegt.
• Im Fall Luca , war die Gefährdung natürlich evident , allerdings nicht in einem solchen Umfang wie sie dann tatsächlich vorgelegen hat für das Kind, das wussten wir sehr viel später anhand der Informationen die wir hatten konnten wir die Gefährdungssituation nicht einschätzen.
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Zitat: Seit Juli 2007 war bekannt unter den Kinderschutzvereinen, Fürsorgeämtern N.Ö. u. Schwaz sowie Auskünfte von Kinderkliniken zu Kinderkliniken – Hausarzt schwieg in N.Ö. dass der Verdacht aus sexuelle und körperliche Misshandlung bestehe.
Es wurden auch Auflagen der Mutter gemacht nicht ohne Grund nehme ich an! Warum dann diese Maßnahme?
Der leibliche Vater hat bei der Fürsorge im Juli 2007 vorgesprochen und aufgezeigt, jedoch er wurde nicht ernst genommen sondern abschätzig behandelt.
Und hier behauptet die Chefin der Jugendwohlfahrt Schwaz dass sie nichts davon wussten?
Ist für mich, • neben ungeschultem Personal in Sachen sexuelle Gewalt an Kindern
• deren NICHT HANDELN ein Verbrechen an LUCA gewesen,
• einem 17 Monate alten Baby die Hilfe zu verwehren .
• Und jetzt zu behaupten, dass sie nicht davon in Kenntnis gesetzt wurden, ist
eine offensichtliche Rechtfertigungs- Lüge!
Es kann niemals gut gehen in solchen Fällen von sexuellen Misshandlungen – Gewaltverbrechen an Kindern in der Familie, wenn man sich hinter dem gesetzlich mit beschlossenen Gesetzestext verstecken kann, dass man vom Gesetz her keine andere Möglichkeit eingeräumt bekommt.
Die Kinderschutzorganisationen und Fürsorgeämter sowie der Opferverein Weißer Ring Österreich haben sich im Herbst 2008 wieder gegen eine Anzeigepflicht gestellt und dass im Parlament mitbestimmend durchgesetzt: KEINE ANZEIGEPFLICHT für uns, hieß der Tenor!
Endergebnis neben anderen toten Kindopfern von Sexualmördern war Luca 2007 und 2008 setzte man sich wieder kräftig dagegen ein:
• eine Anzeigepflicht in solchen Fällen den Kindopfern und Opfern verwehren zu können!
Ist dass nicht das allergrößte Verbrechen an den betroffenen Kindern? Oder soll das so sein? Hat das System?
Weiß man in Wahrheit, dass dann der Großteil der Väter (97 % der Täter in der Familie zu suchen sind) angezeigt gehören? Und das zu verhindern versucht wird, bei diesen dafür zuständigen „zum Wohle des KINDES“ handelnde Ämtern, ist NICHT HANDELN der staatliche Auftrag?
Ich denke, dass man aus diesem Fall Luca gelernt haben sollte, aber dem scheint nicht so zu sein!
Ich fordere daher:
1. Spezifische Zusatzausbildung für angehende Fürsorgerinnen zum Thema sexuelle Gewalt!
2. Eine Anzeigepflicht bei sexuelle Misshandlungs-Gewaltverbrechen -Fällen die der Fürsorge, den KINDERSCHUTZZENTREN sowie Kinder u. Jugendanwaltschaften eröffnet und angezeigt werden
3. KEINE DEALS mehr mit KINDERSCHÄNDERN um sie einer Haftstrafe entgehen zu lassen.
Indem ihnen angeboten wird:
Entweder Therapie machen und sich der Bewährungshilfe zu unterstellen VEREIN NEUSTART ein Beispiel!
Oder die Aussicht auf einen Strafprozess vor Augen geführt zu bekommen!
NATÜRLICH ENTSCHEIDET SICH JEDER Kinderschänder für das 1. Angebot, oder?
Ich bin frei, kann weiter machen und gehe eben einmal im Monat freiwillig zur Gesprächstherapie, tut mir nicht weh, zahle alles der Steuerzahler!
Und wenn das zum SCHUTZ der KINDER ist so muss ich ganz ein verdrehtes Denken haben, weil ich hier in diesen öffentlichen staatlichen Machenschaften nur KINDERSCHÄNDER SCHUTZ vorfinde!
Und dass gehört verändert! Finden Sie nicht auch? Selbst Kinderschänder lachen wenn sie das lesen, weil sie genau wissen, dass ich richtig liege mit meinen Thesen und sie sich dieser Lobby von „KINDERSCHÜTZERN“ noch lange erfreuen werden können!
Dank dem NICHT HANDELN WOLLEN der Fürsorge, Kinderschutzvereinen, Ärzten, Kinder &Jugendanwaltschaften! ZUM WOHLE DIESER KINDOPFER, die ja unfassbares Leid schon hinter sich haben wenn man darauf aufmerksam wird.
Luca 2007 im Juli hätte man ihn aus diesem „Familienverband„ nehmen müssen sowie den Bruder von LUCA, der im Kindergarten große Penis zeichnete und die Polizei einschalten, aber nein, wir handeln nach unserem Gesetz!
LUCA musste sterben am 3. November 2007 solange dauerte es bis man den leiblichen Vater angehört hat und ich verstehe seine Verzweiflung, seine Wut , seine Hilflosigkeit solchen mächtigen staatlichen Apparaten gegenüber , aber auch der verwerflichen Rechtsprechung gegenüber, sehr gut!
Auch mir half die Fürsorge nicht!
Ich habe mich selbst aus den Fängen der Täter befreit und mit fast 16 Jahren alleine Anzeige erstattet. Zweier Mädchen (im Alter von 6 und 8 Jahren) so hoffe ich heute noch, ihnen meinen Leidensweg ersparen habe können, weil durch meine Anzeige sie sofort weggenommen wurden.(sie waren erst kurz auf meinem Ex- Pflegeplatz)
Das ist Hilfe für Kinder, so verstehe ich HANDELN für Kinder! ---------------------------------------------------------------------------------
...das Fürsorgeämter und Kinderschutzorganisationen den Babys und Kleinkindern sowie Kindern allgemein, die Anzeige ihrer Peiniger verweigert haben und dass sind schwere Verbrechen!
Retraumatisierungentsteht nur wenn sich das Kindopfer von allen in Stich gelassen fühlen muss! Und Luca wurde ganz offensichtlich in Stich gelassen!
Das ist nicht nur unterlassene Hilfeleistung, sondern in der Gefahr der Familie solche Kinder zu belassen ist ein weiteres Verbrechen an den Kindern und zu bestrafen! Von dem ich schon Jahre immer wieder rede!
Hier werden nun auch noch die Gerichtsgutachter zittern,da auch diese zur Verantwortung gezogen gehören wenn sie einem Kinderschänder als" geheilt" zu seiner Entlassung verhelfen!
Ich hoffe, dass man nun dazu gezwungen ist wieder Verantwortung übernehmen zu müssen für alles was man sagt und für Gut befindet!
Ihr könnt dazu unter LUCA ein Skandalfall.... lesen, dass das Ministerium nun die Ärzte beschuldigt ...
Ich denke auch Sie sind meiner Meinung, oder? Denn LUCA hat das sein Leben gekostet! -----------------------------------------------------------------------------------