Montag, 1. Juni 2009

Fall Luca ein Skandalfall...




Fall Luca: Ministerium beschuldigt Ärzte

01.06.2009 | 17:31 | Von Steffen Arora (Die Presse)

Juristischer Eklat. Laut Gesundheitsministerium hätten die Mediziner anzeigen müssen. Weitere Verfahren könnten folgen. Der 17 Monate alte Luca verstarb im Herbst 2007 an den Folgen sexuellen Missbrauchs.


Innsbruck. Nun gehen die Wogen im Streit um die Verantwortung im Fall Luca hoch: Der oberste Jurist im Gesundheitsministerium, Gerhard Aigner, sagt im Gespräch mit der „Presse“, dass für Mediziner bei Verdacht auf Kindesmisshandlung oder -missbrauch, gemäß § 54 des Ärztegesetzes, die Anzeigepflicht gilt. Auch wenn sich dieser Verdacht gegen nahe Angehörige richtet. Eine Wiederaufnahme der Ermittlungsverfahren gegen die in den Fall Luca involvierten Ärzte sei daher, so Aigner, juristisch gerechtfertigt. Diese sind eingestellt worden. Auf Antrag von Lucas Vaters, der den Ärzten genau dieses Versäumnis vorwirft, prüft die Staatsanwaltschaft Innsbruck derzeit die Wiederaufnahme.

Der 17 Monate alte Luca verstarb im Herbst 2007 an den Folgen sexuellen Missbrauchs. Der Täter, der damalige Freund der Mutter, wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. In einem zweiten Prozess wurden die Mutter und eine Sozialarbeiterin der JUWO (Jugendwohlfahrt) am Montag vergangener Woche ebenfalls, noch nicht rechtskräftig, schuldig gesprochen. Nun könnten weitere Verfahren gegen Mediziner, wie den Leiter der Kinderschutzgruppe an der Klinik Innsbruck, folgen. Denn keiner der in den Fall involvierten Ärzte hat Anzeige erstattet. Der Misshandlungsverdacht wurde „nur“ an die JUWO gemeldet.

„Diese Interpretation ist uns neu“

„Dieses Vorgehen ist gängige Praxis“, bestätigt jedoch Hans Salzer, Primar am LK Tulln, Leiter der dortigen Kinderschutzgruppe und Experte auf diesem Gebiet. Aigners Vorstoß komme einer juristischen Kehrtwende mit weitreichenden Konsequenzen gleich: „Diese Gesetzesinterpretation ist uns neu. Es geht völlig an der Realität vorbei, jeden Verdachtsfall anzuzeigen.“ Die Arbeitsgruppe Kinderschutz, in der die Kinderschutzgruppen der heimischen Spitäler vertreten sind, plant eine Anfrage ans Ministerium zur Erläuterung dieser Gesetzesinterpretation.

Jurist Aigner versteht die Aufregung nicht: „Die Meldung an die JUWO ersetzt die Anzeige nicht. Das ergibt sich ganz klar aus dem Ärztegesetz und müsste allen Medizinern bekannt sein.“ Für die Ärzte ein Affront. Wurde doch genau dieser Gesetzestext bei Inkrafttreten 2001 noch als Ende der absoluten Anzeigepflicht gefeiert oder, je nach Ansicht, verteufelt. Sie befürchten eine Rückkehr zur Anzeigepflicht. „Das ist nicht im Sinne des Opferschutzes“, sagt Salzer. Zwar verlangen die Mediziner seit Langem eine klare Definition der Dauer des Aufschubs, den ein Arzt bis zur Anzeige hat. Doch über den Vorteil der Meldung an die JUWO gegenüber einer Anzeige herrschte bisher Konsens unter Medizinern, der JUWO sowie Kinderschutzeinrichtungen. Bedeutet doch ein falscher oder nicht beweisbarer Verdacht, wenn er sofort polizeiliche Ermittlungen nach sich zieht, für die Betroffenen eine zusätzliche Traumatisierung. Noch im Vorjahr wurde die Wiedereinführung der absoluten Anzeigepflicht im Zuge des Gewaltschutzpaketes durch den massiven öffentlichen Widerstand sämtlicher mit dem Gebiet befassten Experten verhindert.

„Anzeigepflicht nie abgeschafft“

Doch Jurist Aigner bleibt dabei: „Die Anzeigepflicht ist nie abgeschafft worden. Im Gesetz ist nur von einer zeitlichen Aufschiebung im Ausnahmefall die Rede. Wer etwas anderes behauptet, liegt definitiv falsch.“ Und legt nach: „Während der Arzt mit der Anzeige abwartet, muss er sicherstellen, dass dem Kind nichts mehr passieren kann. Etwa durch stationäre Aufnahme.“ Entlässt der Arzt das Kind in Obhut der Eltern, sei diese Sicherheit nicht garantiert, so Aigner – selbst wenn die JUWO den Fall übernimmt und die Familie betreut: „In dubio für die Anzeige.“

Für die Ärzte ist die praxisferne Gesetzesauslegung eine weitere falsch verstandene Lehre aus dem Tod des kleinen Luca. Statt im Sinne des Kindeswohles die Systemfehler zu beheben, werde weiter Verantwortung abgewälzt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.06.2009)

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Zitat:

Nun dann sieht ja das ganze ganz anders aus! Edlich tut sich etwas!


-------------------------------------------------------------------------------------

Die Jugendwohlfahrt verteidigt ihr NICHT handeln so…




Laut ORF - Tirol-heute 25.05.2009 19h

Die Jugendwohlfahrt arbeitet ja nach den gesetzlichen Grundlagen,

Familien bei Problemlagen zu unterstützen. Und anderer Seits aber auch Kinder aus Gefahrensituationen herauszunehmen.

Und dieses Spannungsfeld, das da besteht ist für die Kollegen oder Kolleginnen nicht immer einfach einzuschätzen weil ja die Verdachtslage einerseits eine Verdachtslage ist und andererseits die Situation sehr unklar sein kann.
Und deshalb haben wir auch seit 2002, ein sogenanntes 4 Augenprinzip installiert in der Jugendwohlfahrt d.h. dass eine Kollegin allein, diese Gefährdungssituation nicht beurteilen darf und auch die daraus folgenden Maßnahmen sondern das immer eine 2. Fachperson dabei ist.


Moderator:

Täuscht jetzt ein wenig der Eindruck, dass wenn ein solcher Verdacht besteht, dass sich dann letzter Konsequenz, doch niemand traut eine Maßnahme zu setzen.

Sie sagen:
Man braucht da ein Gutachten,
Man braucht eine schriftliche Äußerung von einem Arzt,

Und in diesem Fall ist zu spät etwas passiert, nichts passiert, zu wenig passiert.
Täuscht der Eindruck dass die Hemmschwelle zu groß ist, eine Maßnahme zu setzen.

Chefin der Jugendwohlfahrtsbehörde Silvia Rass-Schell:

Nein.
Die Hemmschwelle ist überhaupt nicht zu groß, eine Maßnahme zu setzen wenn sie angezeigt ist.

Man muss sagen dass wir in 1. Linie:

Einmal schauen müssen, dass wir die Situation analysieren und prüfen, ob hier wirklich eine Gefährdung des Kindes vorliegt.
Im Fall Luca , war die Gefährdung natürlich evident , allerdings nicht in einem solchen Umfang wie sie dann tatsächlich vorgelegen hat für das Kind, das wussten wir sehr viel später anhand der Informationen die wir hatten konnten wir die Gefährdungssituation nicht einschätzen.



----------------------------------------------------------------------------------
Zitat:
Seit Juli 2007 war bekannt unter den Kinderschutzvereinen, Fürsorgeämtern N.Ö. u. Schwaz sowie Auskünfte von Kinderkliniken zu Kinderkliniken – Hausarzt schwieg in N.Ö. dass der Verdacht aus sexuelle und körperliche Misshandlung bestehe.
Es wurden auch Auflagen der Mutter gemacht nicht ohne Grund nehme ich an! Warum dann diese Maßnahme?

Der leibliche Vater hat bei der Fürsorge im Juli 2007 vorgesprochen und aufgezeigt, jedoch er wurde nicht ernst genommen sondern abschätzig behandelt.


Und hier behauptet die Chefin der Jugendwohlfahrt Schwaz dass sie nichts davon wussten?

Ist für mich,
• neben ungeschultem Personal in Sachen sexuelle Gewalt an Kindern
• deren NICHT HANDELN ein Verbrechen an LUCA gewesen,
• einem 17 Monate alten Baby die Hilfe zu verwehren .
• Und jetzt zu behaupten, dass sie nicht davon in Kenntnis gesetzt wurden, ist
eine offensichtliche Rechtfertigungs- Lüge!


Es kann niemals gut gehen in solchen Fällen von sexuellen Misshandlungen – Gewaltverbrechen an Kindern in der Familie, wenn man sich hinter dem gesetzlich mit beschlossenen Gesetzestext verstecken kann, dass man vom Gesetz her keine andere Möglichkeit eingeräumt bekommt.

Die Kinderschutzorganisationen und Fürsorgeämter sowie der Opferverein Weißer Ring Österreich haben sich im Herbst 2008 wieder gegen eine Anzeigepflicht gestellt und dass im Parlament mitbestimmend durchgesetzt: KEINE ANZEIGEPFLICHT für uns, hieß der Tenor!

Endergebnis neben anderen toten Kindopfern von Sexualmördern war Luca 2007 und 2008 setzte man sich wieder kräftig dagegen ein:

• eine Anzeigepflicht in solchen Fällen den Kindopfern und Opfern verwehren zu können!

Ist dass nicht das allergrößte Verbrechen an den betroffenen Kindern? Oder soll das so sein? Hat das System?

Weiß man in Wahrheit, dass dann der Großteil der Väter (97 % der Täter in der Familie zu suchen sind) angezeigt gehören? Und das zu verhindern versucht wird, bei diesen dafür zuständigen „zum Wohle des KINDES“ handelnde Ämtern, ist NICHT HANDELN der staatliche Auftrag?
Ich denke, dass man aus diesem Fall Luca gelernt haben sollte, aber dem scheint nicht so zu sein!

Ich fordere daher:

1. Spezifische Zusatzausbildung für angehende Fürsorgerinnen zum Thema sexuelle Gewalt!

2. Eine Anzeigepflicht bei sexuelle Misshandlungs-Gewaltverbrechen -Fällen die der Fürsorge, den KINDERSCHUTZZENTREN sowie Kinder u. Jugendanwaltschaften eröffnet und angezeigt werden

3. KEINE DEALS mehr mit KINDERSCHÄNDERN um sie einer Haftstrafe entgehen zu lassen.

Indem ihnen angeboten wird:

 Entweder Therapie machen und sich der Bewährungshilfe zu unterstellen VEREIN NEUSTART ein Beispiel!
 Oder die Aussicht auf einen Strafprozess vor Augen geführt zu bekommen!
NATÜRLICH ENTSCHEIDET SICH JEDER Kinderschänder für das 1. Angebot, oder?
Ich bin frei, kann weiter machen und gehe eben einmal im Monat freiwillig zur Gesprächstherapie, tut mir nicht weh, zahle alles der Steuerzahler!
Und wenn das zum SCHUTZ der KINDER ist so muss ich ganz ein verdrehtes Denken haben, weil ich hier in diesen öffentlichen staatlichen Machenschaften nur KINDERSCHÄNDER SCHUTZ vorfinde!

Und dass gehört verändert! Finden Sie nicht auch? Selbst Kinderschänder lachen wenn sie das lesen, weil sie genau wissen, dass ich richtig liege mit meinen Thesen und sie sich dieser Lobby von „KINDERSCHÜTZERN“ noch lange erfreuen werden können!
Dank dem NICHT HANDELN WOLLEN der Fürsorge, Kinderschutzvereinen, Ärzten, Kinder &Jugendanwaltschaften! ZUM WOHLE DIESER KINDOPFER, die ja unfassbares Leid schon hinter sich haben wenn man darauf aufmerksam wird.

Luca 2007 im Juli hätte man ihn aus diesem „Familienverband„ nehmen müssen sowie den Bruder von LUCA, der im Kindergarten große Penis zeichnete und die Polizei einschalten, aber nein, wir handeln nach unserem Gesetz!

LUCA musste sterben am 3. November 2007 solange dauerte es bis man den leiblichen Vater angehört hat und ich verstehe seine Verzweiflung, seine Wut , seine Hilflosigkeit solchen mächtigen staatlichen Apparaten gegenüber , aber auch der verwerflichen Rechtsprechung gegenüber, sehr gut!

Auch mir half die Fürsorge nicht!

Ich habe mich selbst aus den Fängen der Täter befreit und mit fast 16 Jahren alleine Anzeige erstattet. Zweier Mädchen (im Alter von 6 und 8 Jahren) so hoffe ich heute noch, ihnen meinen Leidensweg ersparen habe können, weil durch meine Anzeige sie sofort weggenommen wurden.(sie waren erst kurz auf meinem Ex- Pflegeplatz)

Das ist Hilfe für Kinder, so verstehe ich HANDELN für Kinder!
---------------------------------------------------------------------------------


1 Kommentar:

  1. Luca-Kinderschutzverein
    Bernhard Haaser
    Schopenhauerstraße 76/5
    1180 Wien

    Telefon +436643137379

    http://lucakinderschutzverein.wordpress.com/kontakt/

    AntwortenLöschen