Mittwoch, 24. Juni 2009

Richter als Föderer von Kinderschändern?

Richter als blinde Förderer der sexuellen Verbrechen an Kindern?


Wir schreiben das Jahr 2009 und Kinderschänder –Verbrechens- Beweismaterialien in Bild –Schrift und Filmproduktionen gibt es seit es Kameras und Filmkameras gibt!
Daher können wir schon auf eine lange Tradition dieser sexuellen Verbrechen zurückblicken.

Ich finde daher dass es an der Zeit wäre, endlich diese Beweisproduktionen auch als schwere Verbrechen an Kindern zu sehen, da diese weltweit auf den Kinderschänder Produktionsplattformen abgelegt und vermarktet werden.

Das müsste doch jeder Richter, jede Richterin heute 2009 mittlerweile schon wissen, dass alle Bilder, Schriften, Filmproduktionen reale sexuelle –körperliche Gewaltverbrechen enthalten und vorausgegangen sein müssen. Der heutige Kinderschänder hat in unserer Gesellschaft freien Lauf er kann überall produzieren, er hat durch den SCHUTZ der Anonymität alle Gelegenheiten sich Kindern zu nähern, und im Internet seine Straftaten an Kindern zu vermarkten und nicht nur dort.
Der heutige kluge Kinderschänder (es gibt auch primitive, dumme Kinderschänder )macht sich nach wie vor den Postweg als den sichersten Vertriebsweg zu nutze. CDs, DVDs kann man ohne Probleme durch die ganze Welt schicken!

In den 90igerjahren machte das schon der Haupttäter S. Z. von Bad Goisern und wurde leider so aufgedeckt, da er von Amerika sich Pornomaterial schicken ließ und von einem Postbeamten aufgedeckt wurde.

Es gibt dazu auch noch ein Post Protokoll, dass mir der Haupttäter vor Jahren mit seiner Homepage zugeschickt hatte und Beweismaterial wo zwei seiner damaligen Opfer abgebildet waren und das Bild als sexuelles Verbrechensmaterial einzustufen war. Und von mir zur Anzeige gebracht wurde.

Dieses Beweismaterial gab man dem Täter vom Gericht Wels, beim ersten Prozess zurück! Unverständlich für mich! Aber so leichtgläubig geht man mit diesen Verbrechen um!

Und solange die Richter solche Ausreden gerne hören, und auch noch belohnen wie in dem Fall eines Kärntners der beim Prozess angab:
„Es tut mir leid“, beteuerte der arbeitslose Klagenfurter (35), dass er die auf seinem Computer gefundenen Kinderschänder Verbrechensmaterialien nicht „absichtlich“ herunter geladen hatte.

„Die kamen einfach mit, als er sich James Bond – und Hader –Filme im Internet gesucht hatte“



Offensichtlicher kann man gar nicht, mehr lügen, aber die Richter hören sich solche Kinderschänder Floskeln an und sprechen dann ihr Urteil: 7 Monate bedingt!
Der Kinderschänder hatte diese sexuellen Verbrechen an Kindern in eigene dafür erstellte Dateien gespeichert, dass fällt alles unter „ zufällig an das grausame Material gekommen“, oder?

Obwohl Richter genau wissen, dass diese Beweismaterialien nicht rein zufällig auf Computer kommen nicht durch Viren, Trojaner, noch sonst wie, dass sind alles wissentlich auch von den Medien so verbreitete LÜGEN, urteilen sie noch immer mit bedingten Strafen. Schon der Titel dieses Berichts ist falsch und bewusst irreführend!
Denn es gibt dieses Risiko im Internet nicht, dass Sie rein zufällig auf Kinderschänder Verbrechensmaterial stoßen, da müssen Sie schon ganz gezielt danach suchen!

Oder sie haben den Link durch einen Kinderschänderfreund bekommen um mit ihm zu tauschen im Internet! Aber da ist schon der private Kontakt, die gemeinsame Kinderschänder- Vorliebe & Kultur Voraussetzung.

Es scheint ja schon sehr weit in unserer Gesellschaft akzeptiert zu sein, dass KINDERSCHÄNDER das tun, solange es mein Kind „nicht „ betrifft ist mir das egal Moral-Motto, erleichtert das schlechte Gewissen.

Die Richter und Staatsanwälte scheinen sich von Anfang an schon daran gewöhnt zu haben und empfinden gar nichts mehr dabei wenn es um schwere sexuelle Gewaltverbrechen an Kindern geht, jedes Foto eine traurige Gewissheit dahinter trägt, das dem betreffendem Kind sexuelle Gewalt angetan wurde und vielleicht noch immer wird!

Wer das als Richter & Staatsanwalt aus dem Blickpunkt verliert ,macht sich an den sexuellen Verbrechen an Kindern mitschuldig, da diese Täter mit bedingten Strafen alle auslachen und frisch fröhlich weitermachen, anregendes Motto: jetzt erst recht, da in Österreich die Chance erwischt zu werden 1 : 8 Million wie beim Lotto ist!

Wer als Richter diese grausame Täterschicht so offiziell verniedlicht, hat sich mit diesem Thema noch nie auseinandergesetzt, oder empfindet es nicht als schlimm, dass die Kindopfer als Wichsvorlage für andere Perverse Akademiker (Großteil auf diesem Markt) dieser Arbeitslose wird sich so das Arbeitslosen Geld aufbessern, da er 100% eigene Produktionen zuerst dort eingeben musste, bevor er beziehen konnte, bedienen! Das ist Fakt!

Wo kämen sonst die Billiarden Beweismaterialien im Internet her?
Hat sich das schon ein Richter, oder Staatsanwalt gefragt? Es gäbe ja auch Richter die dieser Lust frönen und Staatsanwälte die wie der deutsche SPD –Politiker bestimmt dazu hilfreiche Aufklärung leisten könnten, wenn man uns als Ex-Kindopfer nicht glauben will!
Nach seiner Darstellung hat er vor zwei Jahren versucht, sich der Szene zu nähern”, um Missbrauch nachzuweisen und Kontakte zu knüpfen - für seine politische Arbeit.
• „Man kommt heute der kinderpornografischen Szene nur nahe,
• wenn man selbst szenetypisches Material anbietet”,
erklärte Tauss.

Es wäre an der Zeit, dass sich Richter und Staatsanwälte endlich schulen auf diesem Gebiet sich bei Fahndern und deren Arbeit etwas bessere INFORMATIONEN holen und sich mit den Tatsachen konfrontieren müssen, bevor sie über Kinderschänder – sexuellen Verbrechensmaterialien und deren Besitzer, Urteile sprechen dürfen! So sollte es in Österreichs Gerichten – Richtergremien und Staatsanwealtschaft Sitte sein, dass man das Verbrechen an Kindern bekämpft und nicht mit Geldstrafen oder bedingten Strafen belohnt!
Der Strafrahmen müsste lauten:

§ 140 SKLAVEREI

Da jeder Kinderschänder sich hier:

Den gesetzlichen Verbrechen sich schuldig machte:
• BANDENBILDUNG hier gegeben ist!
• MITWISSER von sexuellen Verbrechen zu sein!
• MITTÄTER zu sein, dabei einer Aufnahmeprüfung ein MUSS ist!
• NICHTS SEHEN, NICHTS WISSEN, NICHTS HÖREN das ungeschriebene Gesetz ist!

MODERNE SKLAVEREI hier gegeben ist durch:
• Unterlassene Hilfeleistung für die betroffenen Kindopfer,
• Die Kindopfer über deren physischen Tod dort vermarktet werden,
• Anderen Kinderschändern Beweismaterialien von Verbrechen weitergegeben oder verkauft werden, sogar Mord an Babys enthalten können! (Snuff –Videos –Todeskampf Videos von Babys)
• Verbrechensbeweise zu verschweigen ist ein weiteres Verbrechen an den Kindopfern!
• Information - E-Mails von sexuellen Verbrechensterminen enthalten, die von den Kinderschändern bezahlt werden.
• Eine Registrierung mit Eigenproduktion, also ein eigenes sexuelles Verbrechen als Einstieg erforderlich ist und sein muss!
• Um dazu zu gehören zu den KINDERSCHÄNDERRINGEN – Plattformen besuchen zu können und dort stöbern zu können und bei Life –Übertragungen dabei sein zu können und den Neuling anzufeuern und Wünsche zu äußern, was man sehen möchte und was gemacht werden soll mit dem Babys und Kleinkindern!

10 bis 20 Jahre für Kinderschänder, die ihre von ihnen selbst:

• GEQUÄLTEN,
• VERGEWALTIGTEN,
• sadistisch GEFOLTERTEN KINDOPFER an den grausamsten KINDOPFER – PRANGERN im INTERNET, bei ihren Kinderschänderfreunden ablegen, tauschen und für Geld anbieten, um dann auch beziehen zu können!
• EIN MILLIARDEN GESCHÄFT weltweit wo bis zu den FINAZMINISTERN ALLE MITVERDIENEN!

Da PORNOGRAFIE zu versteuern ist, 97% der USER im Netz die KINDERSCHÄNDER PORTALE ABDECKEN mit Millionen Gewinnen für die Provider und somit das Finanzamt und die Finanzminister daran gut verdienen an den sexuellen Grausamkeiten an Kindern!

Und das zeichnet unser gesellschaftliches Spiegelbild aus!

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