Donnerstag, 4. Februar 2010

Fußfesseln statt U-HAFT…

„Sexualstraftäter bleiben ausgeschlossen“ meint, in den, von allen Medien übernommenes Interview mit Justizministerin Bandion Ortner!

Was sie wohl damit Ihnen sagen will?

Will die JM Bandion Ortner, Eltern und die Gefahr für deren Kinder damit bagatellisierend vertuschen?

Denn liebe Eltern, Kinderschänder laufen ohnehin frei herum:

1. bis zur Verhaftung,

2. nach der Einvernahme durch die Polizei bis zum Prozess

3. und auch meist nach den Prozessen gleich wieder!

Man denke dabei an die grausamsten, Sadisten unter den Kinderschändern die „ihre Trophäen – das Frischfleisch“ wie sie das nennen auf den grausamsten Kindopfer – Prangern im Internet hinterher

1. ablegen

2. von dort dann erst beziehen können von anderen Kinderschänder Produzenten.

3. Und damit Geld verdienen, jeder Klick bringt den Kinderschändern Geld!

Das ist Fakt in dieser kriminellen Kinderschänderszene, die sexuellen u. körperlichen Verbrechen an Kindern produzieren & beziehen mit ihren Produktionen. Anders läuft kein einziger Kinderschänder - Deal im Internet ab!

Das müsste inzwischen auch eine JM Bandion Ortner wissen, oder hat sie diese Floskeln am Anfang ihres Antritts: „Kinderporno Bekämpfung sei ihr ein Anliegen und sie werde sich dafür stark machen“ wie alles andere nur so in den Raum gestellt um zu punkten?



JM Bandion Ortner hat schlechte Einflüsterer, nämlich die Kinderschänder Lobby!

Die sexuellen Verbrechensbeweise zeigen auch den heutigen Kinderschänder schön auf, denn das ist die Visitenkarte der heutigen Kinderschänder.

Und der Strafrahmen liegt unter dem eines Diebstahls!

· 0-1 Jahr bedingt oder Geldstrafe

· 0 bis 2 Jahre bedingt -Teilbedingt, oder Geldstrafe

· 0 bis 3 Jahre Teilbedingt, oder Geldstrafe

Daher fallen Kinderschänder nicht in diese Maßnahmen, denn die laufen ohnehin frei herum!

INFORMATION & AUFKLÄRUNG

Sind sehr, sehr wichtig wie Sie selbst sehen können!

1 Kommentar:

  1. MUTMAßLICHE Tatverdächtige laufen ohnehin frei herum:

    1. bis zur Verhaftung (Logischerweise)

    2. nach der Einvernahme durch die Polizei bis zum Prozess
    (entscheidet der HAFTRICHTER nach dem GESETZ, und nicht Sie oder irgendein Mob)

    3. und auch meist nach den Prozessen gleich wieder!
    (Das bedeutet das ein GERICHT den TatVERDÄCHTIGEN für NICHT-schuldig befunden hat!
    Es bedeutet: Keine hinreichende Zahl von Beweisen wurde gefunden, um die Schuld zu beweisen!
    Daher: Warum sollte man selbst als achso besorgter Bürger, d.h. wie Sie, weiterhin annehmen, der Betreffende sei schuldig????)

    INFO: Die Schuld muss BEWIESEN werden - nicht umgekehrt

    F A Z I T : Besser eine unbestimmte Zahl von Sexualverbrechern in Freiheit als auch nur EIN EINZIGER Unschuldiger in Haft!

    Hoch lebe der Rechtsstaat, Nieder die Demagogen

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